Ihr Partner zur Beantragung der Forschungszulage

ÜBER UNS

IFC berät Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln - insbesondere der "Forschungszulage".

 

Mit der Forschungszulage können sich Unternehmen eine Steuergutschrift oder Auszahlung von bis zu € 1 Millionen p.a. sichern.

 

Wir sind überzeugt von unserer Leistung und arbeiten deshalb rein erfolgsbasiert.

UNSER SERVICE ZUR FORSCHUNGSZULAGE

 

Projekteinschätzung & Fördercheck
Wir beraten Sie, welche Entwicklungsprojekte für Ihre Förderung in Frage kommen. Profitieren Sie vom Forschungszulagengesetz. Wir zeigen Ihnen wie. Dieser Service ist kostenfrei.

 

Full-Service-Unterstützung bei der Beantragung
Wir nehmen Ihnen den organisatorischen Aufwand ab, um die Forschungszulage zu beantragen. Wir übernehmen den Antrag zur Einreichung bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ).

 

Ausschließlich Erfolgshonorar
Wir sind überzeugt von der Qualität unserer Leistung und arbeiten daher rein erfolgsbasiert. Sie können sich auf eine qualitativ hochwertige Dienstleistung verlassen. Sie zahlen nur, wenn Ihr auch Antrag bewilligt wird.

 

HÄUFIGE FRAGEN

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Einige Kriterien

Wie wird gefördert?

Der Beantragungsprozess mit IFC

Sprechen Sie mit uns. Es könnte sich lohnen!

 

IHR ANSPRECHPARTNER

 

Adrian Bayerlein
Geschäftsbereichsleiter IFC

oder